Das offene Ganztagsangebot – OGATA –
Die Ziele
Das Offene Ganztagsangebot (OGATA) im Grundschulbereich stellt für uns eine Verbindung bisheriger Bildungs-, Erziehungs- und Freizeitangebote dar. OGATA will Kindern helfen, ihre schulische, soziale und persönliche Entwicklung zu stärken und ihren Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. OGATA bietet mehr Zeit für Bildung und Erziehung und gibt eine zusätzliche Unterstützung bei der Entwicklung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Kinder.
OGATA ersetzt die bisherigen Betreuungsangebote der Horte und des Programms 13-Plus. An einigen OGATA´s gibt es noch weitere Betreuungsangebote (Alternative Betreuungsgruppen).
Der Träger
Der Verein zur Bildungsförderung e.V. (VzB) ist ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe mit nunmehr über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Er ist Mitglied des deutschen paritätischen Wohlfahrtverbandes (DPWV). 1983 gegründet, entwickelte der VzB im Laufe der Vereinsgeschichte seinen Arbeitsschwerpunkt in der Bildungs- und Beschäftigungsförderung. Aktuell präsentiert sich der VzB vor allem als Kooperationspartner der Schulen bei offenen Ganztagsangeboten und im Betreuungsprogramm „Verlässliche Grundschule Acht bis Eins“. Zur Zeit betreibt der VzB Betreuungsgruppen an 17 Grundschulen und an 4 weiterführenden Schulen in Mönchengladbach.
Das OGATA-Personal
In den offenen Ganztagsschulen werden ein, zwei oder drei OGATA-Gruppen mit jeweils 25 Betreuungsplätzen angeboten. Jede Gruppe wird von einer pädagogischen Fachkraft und einer Ergänzungskraft betreut. Hinzu kommen weitere qualifizierte Honorarkräfte für die Zusatzangebote/AGs. Alle Kräfte nehmen regelmäßig an pädagogischen Teams und Fortbildungen teil.
Die Öffnungszeiten der OGATA´s
Die OGATA ist an allen Schultagen nach dem Unterricht i.d.R. von 11:00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Ein Aufsichtsbedarf vor Unterrichtsbeginn oder bei Unterrichtsausfall in der Zeit bis 11:00 Uhr wird durch die Schule sichergestellt – z.B. durch Unterbringung der OGATA-Kinder in anderen Klassen.
An unterrichtsfreien Tagen oder beweglichen Ferientagen (Brückentagen), wie z.B. nach Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam, gewährleistet der VzB eine Betreuung von 7.45 Uhr bis 16.00 Uhr – im Verbund mit anderen OGATA´s.
Auch in den Schulferien steht ein Betreuungsangebot an den OGATA´s zur Verfügung. In den Oster- und Herbstferien wird die Ferienbetreuung schulübergreifend jeweils in der ersten und zweiten Ferienhälfte durchgeführt. In den Sommerferien wird eine Ferienbetreuung in den ersten drei Wochen angeboten. In den Winterferien gibt es zwischen Heiligabend und Neujahr kein Betreuungsangebot. An den Ferientagen vor Heiligabend und nach Neujahr wird schulübergreifend im Wechsel an 1-2 OGATA´s eine Betreuung angeboten. Alle Eltern erhalten jeweils im November eine Übersicht der Ferienangebote für das komplette folgende Kalenderjahr.
Es gibt feste Abholzeiten in den OGATA´s – z.B. um 15.00 und 16.00 Uhr. Die Kinder nehmen täglich mindestens bis 15.00 Uhr an der Betreuung teil. Ausnahmen hiervon gibt es bei Arzt- oder Therapieterminen sowie bei einer Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht oder Kommunionsunterricht – in Absprache mit dem Betreuungspersonal und mit der Schulleitung.
Das Mittagessen
Die Kinder erhalten täglich ein warmes Mittagessen, das von verschiedenen Catering-Firmen an die Schulen geliefert wird. Es handelt sich dabei um eine ausgewogene Mischkost, welche durch Obst und Rohkost ergänzt wird. Kinder anderer Glaubensrichtungen werden besonders berücksichtigt.
Das gemeinsame Mittagessen mit den Kindern ist ein wichtiger pädagogischer Bestandteil des Ganztagsangebotes und daher sollen möglichst alle Kinder daran teilnehmen. Die Kostenumlage für das Mittagessen liegt monatlich bei ca. 50,- € (Pauschale). Eine Ermäßigung nach dem Programm „Bildung und Teihabe (BuT)“ kann beantragt werden. Auch im Ferienprogramm ist eine Essensversorgung per Catering möglich; die Kosten dafür werden separat bei den Eltern erhoben, deren Kinder am Ferienprogramm teilnehmen.
Die Hausaufgaben
Alle Kinder werden durch unsere pädagogisch erfahrenen Kräfte bei der selbstständigen Erledigung ihrer Hausaufgaben begleitet. Die Hausaufgabenbetreuung findet in Gruppen von 10-15 Kindern statt. Die Betreuungskräfte leisten Hilfestellung und sorgen für eine ruhige Lernatmosphäre.
Zusätzlich stehen pro OGATA-Gruppe 3 Lehrerstunden pro Woche zur Verfügung; die Lehrkräfte sind schwerpunktmäßig in der Lernförderung oder in der Hausaufgabenbetreuung tätig. Eine individuelle Nachhilfe kann dabei jedoch nicht geleistet werden; die Sorge dafür liegt weiterhin in der Verantwortung der Eltern. Die Hausaufgabenbetreuung findet i.d.R. an 4 Tagen in der Woche (außer freitags) statt.
Das AG-Angebot
Dem Anliegen einer ganzheitlichen Förderung durch ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot kommen die Ganztagsschulen durch zusätzliche AG-Angebote im Nachmittagsbereich nach. Mit den AGs werden die Bereiche Bewegung/Sport, Kunst, Sprache, Musik, Förderung und Spiel abgedeckt. Angebote wie Tanz, Theater, Kunst, Musik, Garten-AG, ComputerAG, Fußball, Capoeira, Tischtennis und vieles mehr sind mittlerweile erprobt und werden von den Kindern gerne angenommen.
Die AG-Leiter/innen sind u.a. externe Kunst-/Musikpädagogen, Übungsleiter von Sportvereinen oder der Schule verbundene engagierte Eltern, die ihre AGs für 1-2 Std. pro Woche auf Honorarbasis anbieten. Die Schulleitung und der VzB prüfen die pädagogische Eignung der AG-Leiter und begleiten/ unterstützen diese kontinuierlich.
Die Kinder können ein bis zwei Angebote in der Woche wählen, an denen sie dann regelmäßig und verbindlich teilnehmen. Die AGs finden täglich im Zeitraum zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr statt. Eine Abholung des Kindes aus der laufenden AG ist nicht möglich. Für die Teilnahme an den AGs werden keine zusätzlichen Beiträge erhoben.
Anmeldung und Elternbeitrag
Für jedes Kind wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern (Erziehungsberechtigten) und dem Verein zur Bildungsförderung abgeschlossen. Der Vertrag gilt für die gesamte Grundschulzeit. Der Vertrag kann jährlich bis zum 31. März zum Schuljahresende (31. Juli) gekündigt werden.
Bereits bei der Anmeldung sollte man bei Bedarf das Interesse an einem OGATA-Platz bekunden. Die OGATA-Anmeldung erfolgt jeweils im März; der VzB schickt dann die Anmeldeunterlagen zu.
Falls die Zahl der Anmeldungen die Zahl der OGATA-Plätze übersteigt, wird die Schulleitung bedarfsgerecht eine Auswahl treffen. Vorrang bei der Vergabe der freien OGATA-Plätze haben Kinder berufstätiger Alleinerziehender, Kinder doppelt berufstätiger Eltern sowie Geschwisterkinder von OGATA- oder KiTa-Teilnehmern.
Der Vertrag wird erst durch Gegenzeichnung des VzB rechtsverbindlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen OGATA-Platz. Wir bitten um Verständnis, dass nicht fristgerecht eingereichte Verträge nur Berücksichtigung finden, wenn noch Plätze frei sind!
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Für Geschwisterkinder gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Die Festsetzung des jeweiligen Elternbeitrages nimmt die Stadt gemäß der Einkommenserklärung der Eltern vor. Mit der Bestätigung der Aufnahme des Kindes in die OGATA erhalten die Eltern Unterlagen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie zur Einkommenserklärung. Die Elternbeiträge werden von der Stadt Mönchengladbach erhoben.
Die Kosten für das tägliche warme Mittagessen sind nicht im Elternbeitrag enthalten! Die monatliche Umlage für das Mittagessen beträgt ca. 50 € und wird vom Verein zur Bildungsförderung gesondert abgerechnet (Vertrag über die Essenversorgung mit dem VzB)!.
Kontakt
Verein zur Bildungsförderung e.V.
Aachener Str. 232a – 41061 Mönchengladbach
Tel.: 0 21 61 / 82 134-0 Fax: 0 21 61 / 82 134-16
Auskunft erteilt: Frau Thelen