Änderungen zum Lolli-Testverfahren 2.0 sowie aktuelle Quarantäneregelungen


Liebe Eltern,

die „Omikron-Welle“ hat das Land NRW und damit auch unsere Schulen erreicht. Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie Positivraten bei den Lolli-Testungen (aktuell >20 Prozent Pool-Positivrate) spiegeln dies wieder.

Aufgrund der begrenzten Testkapazitäten in den Laboren wurde gestern auf der Ebene der Regierungschefinnen und –chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler eine Priorisierung von PCR Testungen vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist eine kurzfristige Anpassung des Lolli-Testregimes erforderlich.

Die Pooltestungen werden im aktuellen Testrhythmus (zwei Mal wöchentlich Mo/Mi oder Di/Do) bis auf weiteres beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20.30 Uhr an die Schulen sicher. Im Falle eines positiven Pools werden die Eltern per Mail über die Klassenleitungen informiert. Bitte schauen Sie am Abend der Pooltestung in Ihr Postfach.

Die Abgabe von PCR Rückstellproben (Einzeltests) ist nicht mehr vorgesehen.

Schüler und Schülerinnen eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.

Positiver PCR Pooltest

Schüler und Schülerinnen eines positiv getesteten Pools werden so lange täglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.

Alternativ ist es auch möglich, täglich eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen in ausgedruckter Form der Klassenlehrerin vorzulegen.

Wir bitten darum, bei einem positiven Poolergebnis – wenn möglich – einen Bürgertest bei Ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde, herzustellen.

Zugleich bitten wir Sie, an den Tagen, an denen Antigenschnelltests in der Schule durchgeführt werden, eine mögliche Abholung Ihres Kindes in den frühen Morgenstunden sicherzustellen.

Positiver Antigenschnelltest

Sobald ein positives Testergebnis mit einem Antigenschnelltest in der Schule vorliegt, muss der Schüler/die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Im Anschluss an eine positive Testung in der Schule ist eine Kontrolltestung durch eine Teststelle (Bürgertest) erforderlich.

Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Antigenschnelltest an einer offiziellen Teststelle (Bürgertest) freitesten.

Kontakt zu einer positiv getesteten Person

Sollte Ihr Kind Kontakt zu einer positiv getesteten Person gehabt haben (sowohl im schulischen als auch im privaten Umfeld), so müssen wir dies ebenfalls dem Gesundheitsamt melden. Ihr Kind muss sich in diesem Fall 5 Tage in häusliche Isolation begeben und kann sich nach 5 Tagen mit einem negativen Schnelltest (Bürgertest) freitesten, vorausgesetzt es hat bis dahin keine Symptome entwickelt.

Nach Auftreten eines positiven Testergebnisses erfolgt in Absprache mit der Klassenleitung eine Bestimmung enger Kontaktpersonen. Als enge Kontaktperson werden alle Kinder eingeschätzt, die an dem Testtag näheren Kontakt (länger als 10 Minuten mit weniger als 1,5 Meter Abstand) zu der infizierten Person hatten. In der Regel handelt es sich hierbei um die Kinder derselben Tischgruppe.

Ausgenommen, und nicht als Kontaktperson zu ermitteln sind Kinder, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen (Boosterimpfung oder zweite Impfung mindestens 14 Tage jedoch maximal 3 Monate zurückliegend), genesen und zusätzlich geimpft sind oder frisch genesen sind (die Erkrankung liegt maximal 3 Monate zurück).

Um unnötige Quarantänezeiten für Ihr Kind zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, den Genesenennachweis oder zweifachen Impfnachweis der Klassenlehrerin vorzulegen.

Sollte ein entsprechender Nachweis vorliegen, werden wir diesen bei der Ermittlung enger Kontaktpersonen im Falle eines positiven Klassenpools sowie eines positiven Antigenschnelltestergebnisses berücksichtigen.

Ich bedanke mich für Ihre bisherige Unterstützung und Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Katrin Hardt

Stellvertretende Schulleitung