Wechselunterricht ab 19. April 2021 und Testpflicht


Liebe Eltern,

aufgrund der neuen Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO vom 12. April 2021 besteht seit Montag eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen.

Neben den bestehenden Hygienemaßnahmen unserer Schule sind die Testungen ein weiterer wichtiger Baustein, um den schulischen Alltag für alle Beteiligten sicher zu gestalten. Die Selbsttests schaffen Schutz – nicht nur in der Schule, sondern auch für Ihre Familien.

Mit Einsatz dieser neuen Schutzmaßnahmen hat die Landesregierung nun entschieden, ab Montag, 19. April 2021 den erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen.

Präsenzunterricht, Notfallbetreuung und Testpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler, die an der Notbetreuung und am Präsenzunterricht teilnehmen, sind nach den aktuellen Verordnungen verpflichtet, einen Selbsttest unter Aufsicht von schulischem Personal durchzuführen. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. In diesem Fall bitte ich Sie, den entsprechenden Nachweis Ihrem Kind in die Schule mitzugeben und der Klassenleitung auszuhändigen.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen oder einen entsprechenden Nachweis nicht vorweisen können, dürfen nicht mehr an der Notbetreuung sowie am Präsenzunterricht teilnehmen. An dieser Stelle möchte ich Sie als Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf Ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hinweisen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben auch keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Klare Vorgaben für die Durchführung der Selbsttests

Auf der Internetpräsenz des Ministeriums für Schule und Bildung unter www.schulministerium.nrw/selbsttests finden Sie ausführliche Informationen und Anleitungen zur Durchführung und Auswertung von Selbsttests. An unserer Schule kommen die Sebsttests „Clinitest“ von der Firma Siemens zum Einsatz. Es wäre schön, wenn Sie auch im häuslichen Bereich Ihre Kinder auf die anstehende Testung vorbereiten würden. Sie können sich zum Beispiel dieses Erklärvideo auf Youtube gemeinsam mit Ihrem Kind anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=xNjK3fwUfhc .

Für die Vorbereitung und Durchführung der Selbsttests haben wir im Kollegium ein einheitliches Vorgehen geplant. Ihre Kinder werden vor der Durchführung mit Hilfe von kindgerechten Visualisierungen an die Abläufe herangeführt. Gemeinsam werden Regeln vereinbart, die den maximalen Schutz aller garantieren und hierbei auch die Privatsphäre jedes einzelnen Schülers, jeder einzelnen Schülerin wahren. Ebenso wird im Vorfeld vereinbart, wie die Reaktion auf mögliche positive Ergebnisse aussehen könnten.

Schülerinnen und Schüler, die positiv getestet werden, werden verständnisvoll von einer Lehrkraft begleitet und bis zur Abholung durch Eltern in einem geschützten Raum betreut.

Die Landesregierung wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen künftig darauf achten, dass die Testverfahren möglichst noch alters- und kindgerechter durchgeführt werden können. Diskutiert werden zurzeit sog. „Lollytests“. Auch wir im Kollegium werden die Erfahrungen im Umgang mit den Selbsttest sammeln und zur Optimierung der Abläufe für Ihre Kinder nutzen.

Neuanmeldung für die Notbetreuung ab 19. April erforderlich

Aus organisatorischen Gründen ist für die Notbetreuung ab Montag, 19. April 2021 eine neue Anmeldung dringend erforderlich. Aufgrund von fehlenden Rückmeldungen und Krankmeldungen von Eltern, sind die derzeitigen Teilnehmerlisten der Notbetreuung nicht mehr aktuell. Wenn Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung für die Tage des Distanzunterrichts benötigen, bitte ich Sie, das entsprechende Antragsformular bis spätestens Freitag, 16. April 2021 10.30 Uhr an montessori-gs@arcor.de zu senden. Sie erhalten wie immer eine Rückmeldung per Mail durch das Sekretariat, ob Ihr Kind in die Notbetreuung ab dem 19. April 2021 aufgenommen werden kann.

Ich darf Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass es sehr wichtig ist, bei Krankheit oder Nichtteilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung das Sekretariat zu benachrichtigen. Aufgrund von fehlenden Informationen werden phasenweise Notfallplätze unnötig blockiert.

Da ab Montag, 19. April 2021 der Wechselunterricht wieder starten wird, reduziert sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume für die Notbetreuung und somit auch die Anzahl der Plätze in den Notgruppen. Um die wichtigen und notwendigen Hygienemaßnahmen einhalten zu können, kann die Anzahl der Plätze in den Notgruppen nicht beliebig erweitert werden.

Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nur für schulische Nutzung

Aus Gründen des Infektionsschutzes bitte ich Sie weiterhin sowohl das Schulgelände als auch das Schulgebäude nicht zu betreten. Ich bitte um Ihr Verständnis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Klassenleitung oder an das Sekretariat.

Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung bezüglich der anstehenden Testungen und verbleibe mit herzlichen Grüßen.

Ihre

 I. Fasolo-Kulis, Schulleiterin