Elternbrief vor den Osterferien 2021


Liebe Eltern,

der Wechselunterricht an unserer Schule ist gut angelaufen und hat uns allen ein Stück des gewohnten Alltags zurückgegeben. Das Lernen in den kleineren Gruppen ist sehr effektiv und es ist wunderbar wieder Schulkinder im Schulgebäude zu sehen und zu hören.

Vielen Dank auch für Ihre großartige Unterstützung insbesondere an den Tagen des Distanzlernens im häuslichen Bereich.

Kurz vor Beginn der Osterferien möchte ich Ihnen noch einige Informationen zukommen lassen:

Weiterhin Wechselunterricht und Notfallbetreuung nach den Osterferien

Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, wird der derzeitige Wechselunterricht bis einschließlich zum 23. April 2021 fortgesetzt. Die bestehenden Stundenpläne sind daher weiterhin gültig, werden aber geringfügig für das 3. und 4. Schuljahr erweitert. Den aktualisierten Stundenplan erhalten sie rechtzeitig über die Klassenleitung per Mail.

Auch die Betreuung der bestehenden Notfallgruppen wird zunächst bis zum 23. April 2021 fortgesetzt. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich.

Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW und des Bundes

Im Zuge des Sofortausstattungsprogrammes hat unsere Schule für beide Schulstandorte iPads erhalten. Diese iPads können für die temporäre Nutzung für das Lernen auf Distanz an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden, sofern im häuslichen Bereich kein Endgerät zur Verfügung steht. Sollte wieder Regelunterricht stattfinden, muss das Gerät wieder in der Schule abgegeben werden. Wenn Sie für Ihr Kind ein Leihgerät benötigen, muss dafür ein Leihvertrag abgeschlossen werden. Bei Bedarf bitte ich Sie, das Sekretariat am Hauptstandort telefonisch zu kontaktieren. Sie erhalten dann einen Termin und müssen diesen gemeinsam mit Ihrem Kind am Hauptstandort wahrnehmen.

Sie als Eltern haften für den Verlust und für alle Schäden am Leihgerät. Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen des Termins.

Umsetzung des Masernschutzgesetzes vom 01.03.2020

Seit dem 1. März 2020 besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und andere in Schule tätigen Personen die Verpflichtung, Nachweise über den Masernimpfschutz vorzulegen. Die Umsetzung soll spätestens bis zum 31.07.2021 erfolgen.

Aufgrund der Corona-Lage und der geringen Präsenzzeit in der Schule wurde die Nachweispflicht bisher nicht umgesetzt. In der Hoffnung, dass der Wechselunterricht nach den Osterferien auch fortgesetzt wird, bitte ich Sie, einen Impfnachweis (Impfpass oder Impfbescheinigung) bis zu den Sommerferien bei der Klassenleitung vorzulegen.       

Selbsttest Angebot für Grundschulen

Für die Grundschulen sollen andere Selbsttests zum Einsatz kommen als die, die an den weiterführenden Schulen eingesetzt wurden.

Die Landesregierung ist bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Die Testangebote sind freiwillig. Weitere Infos dazu folgen.

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen für den Unterricht ergeben, werde ich Ihnen frühestmöglich übermitteln.

Ich wünsche Ihnen trotz der sich gegenwärtig stellenden Herausforderungen sonnige Ostertage und schöne Ferien!

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

Ihre

I. Fasolo-Kulis, Schulleiterin