Erweiterte Maskenpflicht ab dem 22. Februar 2021


Liebe Eltern,

aufgrund der neuen Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO vom 22. Februar 2021 möchte ich Sie über wichtige Änderungen informieren:

Erweiterte Maskenpflicht seit dem 22. Februar 2021

  • In der Grundschule besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ab sofort eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 Maske).
  • Soweit Schülerinnen und Schüler in der Grundschule aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Attest der Schule nachzuweisen.
  • Nur in Pausenzeiten darf die Maske zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder beim Frühstücken auf den festen Plätzen im Klassenraum abgenommen werden.
  • Bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person darf ebenfalls auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

Ihre

I. Fasolo-Kulis, Schulleiterin