Für jedes Kind wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern (Erziehungsberechtigten) und dem Verein zur Bildungsförderung abgeschlossen. Der Vertrag gilt für die gesamte Grundschulzeit. Der Vertrag kann jährlich bis zum 31. März zum laufenden Schuljahresende (31. Juli) gekündigt werden. Bitte geben Sie bereits bei der Schulanmeldung Ihres Kindes Ihr Interesse an einem OGS-Platz an. Die OGS-Anmeldung erfolgt jeweils im März. Der VzB schickt Ihnen dann die Anmeldeunterlagen zu. Falls die Zahl der Anmeldungen die Zahl der OGS-Plätze übersteigt, wird die Schulleitung bedarfsgerecht eine Auswahl treffen. Vorrang bei der Vergabe der freien OGS-Plätze haben:
- Geschwisterkinder
- Kinder berufstätiger Alleinerziehender,
- Kinder doppelt berufstätiger Eltern
Der Vertrag wird erst durch Gegenzeichnung des VzB rechtsverbindlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Wir bitten um Verständnis, dass nicht fristgerecht eingereichte Verträge nur Berücksichtigung finden, wenn noch Plätze frei sind!
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Für Geschwisterkinder gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Die Festsetzung des jeweiligen Elternbeitrages nimmt die Stadt gemäß der Einkommenserklärung der Eltern vor. Mit der Bestätigung der Aufnahme des Kindes in die OGS erhalten die Eltern Unterlagen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie zur Einkommenserklärung. Die Elternbeiträge werden von der Stadt Mönchengladbach erhoben. Die Kosten für das tägliche warme Mittagessen sind nicht im Elternbeitrag enthalten! Die monatliche Umlage für das Mittagessen beträgt ca. 59 € und wird vom Verein zur Bildungsförderung gesondert abgerechnet (Vertrag über die Essenversorgung mit dem VzB).