Liebe Eltern,
Sie und Ihre Kinder haben hoffentlich die bisherigen 3 Wochen Zuhause gut überstanden. Vielen Dank, dass Sie Ihre Kinder bei der Bewältigung der Lernaufgaben unterstützt haben. Heute starten die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.
Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Das Schulministerium wird am 15. April 2020 alle Schulen über die weiteren Schritte informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen. Selbstverständlich werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.
Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)
Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten im 3. Schuljahr in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.
Stornierungskosten Klassenfahrten
Alle bis zum Ende des Schuljahres geplanten Klassenfahrten mussten abgesagt werden. Die dadurch entstandenenStornierungskosten werden durch das Land zurückerstattet. Die betroffenen Klassenleitungen werden bis zum 15. Mai 2020 einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Nach Erhalt des Betrages werden Sie über die weitere Abwicklung durch die Klassenleitung informiert.
Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten
Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.
Die andere Hälfte tragen die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.
Sonderprogramm des WDR
Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.
Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.
In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.
Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen angenehme Ostertage, gute Ideen für diese besondere Zeit und vor allen Dingen viel Gesundheit!
Ihre
I. Fasolo-Kulis, Schulleiterin